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Fördermittel für Existenzgründer
Ihre Arbeit als Angestellter macht Ihnen keinen Spaß mehr?
Sie verdienen nicht genug? Ihre Stärken und Initiativen sowie Ihr Engagement werden nicht gewürdigt? Ihr Potenzial wird unterschätzt? Sie suchen eine neue Herausforderung? Dann wird es höchste Zeit, den Weg in die Selbständigkeit einzuschlagen.
Machen Sie selbständig: mit einem Onlinehandel. Denn die E-Commerce-Branche boomt, wie unzählige Bestellungen über Shopping-Portale im Internet beweisen. Selbst die Fernsehwerbung hat sich auf diese Art des Kaufens und Verkaufens eingeschossen. Onlinehandel wird sich selbst auf den Lebensmittelsektor ausdehnen, bei dem frisches Obst, Gemüse oder Fleisch per Mouseclick geordert werden kann.
So kommen Sie zum Erfolg!
Sie haben bereits einen stationären Handel, dessen Bekanntheitsgrad oder Umsatz Sie mittels Online-Handel steigern wollen? Wenn Sie einige Punkte beachten, ist die Existenzgründung kein Sprung ins kalte Wasser und der Erfolg nicht weit entfernt.
Dieser beginnt zunächst mit der Überlegung, wie Ihre Existenzgründung oder die Erweiterung Ihres Unternehmens finanziert werden kann. Welche Fördermittel Sie als Existenzgründer oder als Expandierer beanspruchen können, wird im Folgenden erläutert.
Das Bewusstsein, eigenständig ein Unternehmen zu gründen, ist unbezahlbar – nicht jedoch der Weg dorthin. Bereits in der Planungs- und Anfangsphase benötigen Sie finanzielle Mittel. Sie brauchen Gründungs- und Überbrückungskapital, bis Ihr Onlinehandel naturgemäße Startschwierigkeiten überwunden hat und eigene Gewinne abwirft. Sie benötigen Finanzmittel für Ihre Domain und den Webdesigner, sofern Sie Ihren Internetauftritt per attraktiver Website nicht persönlich gestalten.
Es fallen Kosten für den Fotografen oder Lizenzgebühren für ansprechende Fotos, Marketing und Versandwege an. Von daher sind konkrete Überlegungen beziehungsweise ist ein detaillierter Finanzplan unerlässlich. Doch bei Ihrer Existenzgründung stehen Sie nicht im Regen:
Sie werden gut beschirmt durch zahlreiche staatliche Modelle, die Ihren Lebensunterhalt in der Planungs-, Gründungs- und Anfangsphase sichern sowie selbst die Beratung und das Coaching bezuschussen. Lernen Sie in Seminaren, wie Sie eine auf Ihr zu gründendes Unternehmen maßgeschneiderte finanzielle Förderung durch Kredite, Darlehen oder Bürgschaften erhalten. Holen Sie sich über geeignete Fördermittel und individuelle Zuschüsse finanzielle Unterstützung von Gemeinde, Land, Bund oder EU.
Um Fördermittel und Bezuschussungen beanspruchen zu können, sollte Ihr Businessplan nicht nur Ihnen persönlich als finanzieller Leitfaden dienen. Vielmehr sollte er die Agentur für Arbeit oder entsprechende Banken überzeugen. Er entscheidet über Ihren Erfolg – oder das Scheitern. Ihr Geschäftsplan muss sattelfest sein. Um ihn zu erstellen, sollten Sie professionelle und kompetente Hilfe in Anspruch nehmen. Seien Sie gewiss: Fördermittel schmeißt man Ihnen nicht hinterher. Die Entscheidungsträger wollen überzeugt werden.
Gründungszuschuss über Bundesarbeitsagentur
Für die Unterstützung und Förderung angehender Existenzgründer hat der Staat zahlreiche Förderprogramme vorgesehen, die mit Mitteln aus dem Landes- oder Bundeshaushalt und teilweise sogar aus der Europäischen Union finanziert werden – auch für bereits am Markt bestehende Unternehmen. Da deren stationäre Erweiterung oder Ausdehnung zum Onlinehandel sowie der generelle Schritt in die Selbständigkeit oftmals ein Hürdenlauf sein kann, sollten Sie zwecks Vermeidung zwangsläufiger Fehler kompetente Gründungsberatung in Anspruch nehmen.
Hier finden Sie neben dem Aufzeigen der verschiedensten Fördermodelle mit ihren Vor- oder eventuellen Nachteilen auch Hilfe bei der Aufstellung eines konkreten Businessplans, der Weiterentwicklung Ihrer Geschäftsidee bis hin zur persönlichen Unterstützung bei der Finanzierung, da oftmals ein exzellenter Kontakt zu Banken besteht.
Generell werden arbeitslose Existenzgründer von der Bundesagentur für Arbeit stärker gefördert als zuvor festangestellte. Nach der Gründung Ihres Unternehmens erhalten Sie für die Dauer von sechs Monaten die zuvor bezogene ALG-I-Leistung zuzüglich 300 Euro im Monat. Anschließend können Sie weitere 300 Euro monatliche Leistung für weitere neun Monate bekommen. Im Falle des Bezuges von ALG II (Hartz IV) sollten Sie zuzüglich zum Einstiegsgeld, das sich nach Ihren aktuellen, 24 Monate lang ununterbrochen ausbezahlten Bezügen richtet, einen zinslosen Investitionszuschuss fordern. Dieser kann bis zu 5.000 Euro betragen.
Die Agentur gewährt Ihnen in der Startphase für die Dauer von neun Monaten einen Gründungszuschuss. Der allerdings muss beantragt werden, bevor Sie sich hauptberuflich Ihrem Projekt widmen. Zudem müssen Sie innerhalb der vergangenen zwei Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und noch mindestens 90 Tage lang Arbeitslosengeld I beanspruchen können. Als Alleinstehender haben Sie Anspruch auf einen steuerfreien Betrag von bis zu 19.000 Euro, als Verheirateter mit Kind von bis zu 24.000 Euro. Dies verschafft Ihnen einen großzügigen Spielraum, in dem Sie ohne Existenznot Ihr Geschäft aufbauen, Ihre Werbekampagnen vorantreiben und Ihre potenziellen Kunden akquirieren können.
Dieses Modell der Bundesagentur für Arbeit ist relativ unbekannt, denn noch immer machen zu viele Existenzgründer davon keinen Gebrauch. Mit anderen Worten: Sie verschenken staatliche Mittel, die ihnen zustehen – auch dann, wenn sie ihre Anstellung eigenständig aufgelöst haben. Zu bedenken gilt, dass das Jobcenter eine Sperrfrist von bis zu drei Monaten verhängen kann, wenn potenzielle Gründer den Verlust ihrer Festanstellung selbst verschuldet haben und es mutmaßt, das Eröffnen eines Online-Handels sei ein Ausweichmanöver. Hier kann die Agentur ebenso rigoros agieren wie bei selbstverschuldeten Kündigungen durch den Arbeitgeber, die den Arbeitslosen mit einer Sperrfrist belegt, so dass er bis zu drei Monate ohne staatliche Hilfe auskommen muss. Im Falle des Existenzgründers bedeutet dies aber lediglich, dass sich die Zahlung nach hinten verschiebt, ohne die Höhe des Zuschusses zu mindern.
Neben der finanziellen Unterstützung durch Jobcenter und Arbeitsagentur bekommen arbeitslose Existenzgründer Zuschüsse für Beratungen zur Existenzgründung – je nach Bundesland sogar bis zu 100 Prozent.
Privatwirtschaftsförderung für Existenzgründer
Nahezu unübersichtlich ist die Auswahl an privatwirtschaftlichen Fördermöglichkeiten. Wenn Sie sich in der Landschaft der Förderinstitute mit ihren jeweiligen Programmen zurechtfinden wollen, benötigen Sie unbedingt professionelle Hilfe. Die Förderinstitute warten auf mit Darlehen, Bürgschaften oder Beteiligungen. Diese sollen einerseits Ihre persönlichen Kosten für regelmäßige Posten wie Miete und Lebensunterhalt decken. Und Sie andererseits mit dem nötigen Startkapital versorgen, ohne das ein Konzept kaum umsetzbar ist.
Generell gilt: Informieren Sie sich umfassend über die Fördermittel für Existenzgründer. Bereiten Sie sich gut vor, um das Kreditinstitut von Ihrem Konzept zu überzeugen – und nutzen Sie geschickt Ihre Möglichkeiten. Dazu zählt etwa ein Mikrodarlehen, wenn Sie lediglich einen geringfügigen Betrag für Ihre Existenzgründung benötigen.
Bundesweit stehen entsprechende Förderbanken zur Verfügung, die Kredite bis zu einer fünfstelligen Summe gewähren. Für Mikrodarlehen zahlt man allerdings vergleichsweise höhere Zinsen bei gleichzeitig aufwändigerer bürokratischer Abwicklung.
Gehen Sie auch bei größeren Vorhaben keineswegs unvorbereitet und spontan zu einem Kreditinstitut wie Ihrer Hausbank etwa, dem meist aufgesuchten Ansprechpartner für Existenzgründungskredite. Der Vorteil: Sie und Ihre persönlichen Umstände sind dort bekannt. Aufgrund dessen haben Sie einen Bonus, um mit Ihrem Konzept zu punkten. Für das sollten Sie sich beispielsweise in entsprechenden Existenzgründerseminaren wertvolle Kenntnisse hinsichtlich der Entwicklung Ihrer Überzeugungskraft eingeholt haben.
Zinsgünstige öffentliche Förderkredite
Obwohl Existenzgründungen oder Investitionen in mittelständische Unternehmen in der Anfangsphase vor großen Herausforderungen stehen, erfahren sie dank Förderprogrammen von Gemeinden, Bund und Ländern großartige Förderungen. Die haben ein großes Interesse an neuen Unternehmen, denn diese sind die Basis für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. Hilfen bei der Finanzierung von Information und Beratung sowie für den Aufbau eines Unternehmens durch die öffentliche Hand spielen eine wichtige Rolle.
Bundesweit stehen Ihnen Förderbanken wie die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zur Verfügung, die sich mit dem KfW-Gründerkredit, dem Klassiker unter den Darlehen, die Förderung insbesondere von Existenzgründern auch ohne Eigenkapital und mit vergleichsweise niedrigem Zinssatz auf die Fahne geschrieben hat.
Bereits ab einem Zinssatz von 1,11 Prozent – je nach Bonität – können Sie diese öffentlichen Förderkredite in Anspruch nehmen, wenn Sie eigenes Kapital mitbringen, aber weiteres benötigen. Diese zinsgünstigen Darlehen haben lange Laufzeiten bei tilgungsfreien Anlaufjahren, da sie aus Mitteln von Land oder Bund zur Verfügung gestellt werden. Hier ist das Ausfallrisiko gleichmäßig auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau und Ihre Hausbank verteilt, so dass diese eher geneigt ist, Sie mit einem Kredit zu versorgen. Sollten Sie als Existenzgründer aufgrund nicht ausreichender Bonität hier weniger erfolgreich sein, können Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Gemeinschaftsbank für Leihen und Schenken (GLS), eine Genossenschaftsbank, wenden, die dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken angehört. Allerdings ist der Zinssatz bei der GLS-Bank mitsamt derer verbundenen Institute etwas höher.
Bürgschaften und Beteiligungen
Bei nicht ausreichenden bankenüblich geforderten Sicherheiten für die Aufnahme von Fremdkapital können Sie eine Bürgschaft beantragen, die sowohl Ihr Förder- als auch Ihr Hausbankdarlehen absichert. Hierunter fällt auch die Verbürgung von Leasingfinanzierungen oder Kontokorrentkrediten. Hier kommen so genannte Bürgschaftsbanken ins Spiel, die als Selbsthilfeeinrichtungen für die Bereitstellung von Bürgschaften eine zentrale Rolle im Hinblick auf die Wirtschaftsförderung der einzelnen Bundesländer einnehmen.
Benötigen Sie einen größeren Einsatz von Kapital, sollten Sie sich – ein tragfähiger und überzeugender Businessplan vorausgesetzt – an Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG) wenden. Darunter versteht man bundesweite Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft, die als nicht-gewinnorientierte wettbewerbsneutrale Institute auf Basis stiller Beteiligung zur Sicherung des Haftkapitals von Existenzgründungen und bestehenden Unternehmen beitragen.